Infos und Downloads
Informationen und Antragsformulare
1. Informationen für die Studiengänge M.Sc. BauI, M.Sc. FunkI, M.Sc. MobI und M.Sc. TMB
Die Anträge und Formblätter stehen für Sie als Onlineformular bereit und sollten bereits vor dem Ausdrucken heruntergeladen und ausgefüllt werden.
- Bitte füllen Sie die Anträge sorgfältig und gut leserlich aus.
- Achten Sie auf die Vollständigkeit notwendiger Unterlagen bzw. aller Unterschriften.
Bitte senden Sie ihren vollständigen Antrag per E-Mail von Ihrem KIT-Account an das Sekretariat des Prüfungsausschusses.
Eingehende Anträge werden ohne Eingangsbestätigung in der Regel innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.
Anerkennung und Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen
1) Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen auf Module, die gemäß Modulwahl im Studienplan vorhanden sind:
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass die Modulwahl bereits im CAS eingetragen ist. Die Bescheinigung der fachlichen Äquivalenz der Studienleistung erfolgt ausschließlich durch einen Fachvertreter .
Das Formular ist auch beim Studiengangwechsel zwischen M.Sc. BauI, M.Sc. FunkI und M.Sc. MobI bzw. M.Sc. TMB und M.Sc. WSE zu verwenden. Wenn im Ausland erbrachte Leitungen nicht in den Studienplan aufgenommen werden können, weil Sie inhaltlich nicht zu den Zielen des Studiums passen oder weil bereits ausreichend ECTS vorhanden sind, können diese Leistungen mit einem Umfang von bis zu 30 ECTS in die Zusatzleistungen aufgenommen werden. Bei benoteten Leistungen erfolgt zwingend auch die Übernahme der Note. Der Umrechnung erfolgt gemäß dem u.g. Verfahren.
Antrag auf Anerkennung von im Studienplan vorhandenen Prüfungs- und Studienleistungen
WICHTIG: Gemäß der geltenden Prüfungsordnungen sind Anerkennungen nur im 1. Fachsemester des Masterstudiums möglich. Jedem Antrag ist ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug), eine Kopie der Modulwahl und bei Leistungen, die nicht am KIT erbracht wurden, außerdem ein Leistungsnachweis von der anderen Hochschule beizulegen. Bei einem KIT-internen Studiengangswechsel kann auf die Unterschrift des Fachvertreters verzichtet werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns - wir helfen gern!
2) Anerkennung von externen Prüfungs- und Studienleistungen, die nicht deckungsgleich zur Modulwahl im Studienplan sind:
Die Bescheinigung als Ergänzungsmodul, Zusatzleistung, überfachliche Qualifikation etc. erfolgt ausschließlich durch den Mentor. Es wird für den Regelfall empfohlen, die im Ausland erbrachten Leistungen 1:1 anzuerkennen. Dafür sollte die Modulwahl entsprechend geändert werden. Die Namen der anzuerkennenden Module/Teilleistungen können dafür im Original beibehalten werden. Für Module können nur ganzzahlige Werte als ECTS eingetragen werden, d.h. Module mit zum Beispiel 7,5 ECTS werden auf 7,0 ECTS abgerundet. Module mit nur wenigen ECTS oder Teilleistungen können zu einem Modul zusammengefasst werden, wobei hier ein neuer Name für das Modul festgelegt werden muss (Namen von KIT-Modulen dürfen nicht verwendet werden). Voraussetzung für eine Zusammenfassung ist, dass die aggregierten Leistungen inhaltlich sinnvoll zusammen passen. Die Teilleistungen von einem auf diese Weise neu erstellten Modul müssen nicht zwingend ganzzahlige ECTS haben, erst die Modulnote wird ggf. wieder ganzzahlig abgerundet. Sollte durch die Anerkennung von Leistungen ein Bereich wie bspw. die Fachwissenschaftliche Ergänzung mit wenigen ECTS überbucht werden, wird dieser Bereich systemseitig auf die maximal zulässige Anzahl ECTS gemäß Modulhandbuch gekürzt. Wenn im Ausland erbrachte Leitungen nicht in den Studienplan aufgenommen werden können, weil Sie inhaltlich nicht zu den Zielen des Studiums passen oder weil bereits ausreichend ECTS vorhanden sind, können diese Leistungen mit einem Umfang von bis zu 30 ECTS in die Zusatzleistungen aufgenommen werden. Bei benoteten Leistungen erfolgt zwingend auch die Übernahme der Note. Der Umrechnung erfolgt gemäß dem u.g. Verfahren.
Antrag auf Anerkennung von neuen Ergänzungs-/Wahlmodulen, Zusatzleistungen und überfachlichen Qualifikationen
WICHTIG: Gemäß der geltenden Prüfungsordnungen sind Anerkennungen nur im 1. Fachsemester des Masterstudiums möglich. Jedem Antrag ist ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug) und eine Kopie der Modulwahl und bei Leistungen, die nicht am KIT erbracht wurden, außerdem ein Leistungsnachweis von der anderen Hochschule beizulegen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns - wir helfen gern!
3) Eine Anrechnung bereits erbrachter Leistungen bezieht sich auf Kompetenzen und Qualifikationen, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden:
Die bereits erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen werden am KIT in einem individuellen Anrechnungsverfahren hinsichtlich Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau geprüft. Dazu ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss Master Bauingenieurwesen zu stellen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Je nach Art der anzurechnenden Leistungen wird von diesem der Mentor oder der jeweilige Fachvertreter beteiligt.
WICHTIG: Gemäß der geltenden Prüfungsordnungen sind Anrechnungen nur im 1. Fachsemester des Masterstudiums möglich. Jedem Antrag ist ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug) und eine Kopie der Modulwahl und bei Leistungen, die nicht am KIT erbracht wurden, außerdem ein Leistungsnachweis von der anderen Institution beizulegen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns - wir helfen gern!
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Die Umrechnung der Noten von ausländischen Universitäten erfolgt nach der Modifizierten Bayerischen Formel:

Darin sind Pmin die kleinste Punktzahl, die einer bestandenen Leistung entspricht, und und Pmax die höchste erreichbare Punktzahl sowie P die von Ihnen erreichte Punktzahl. In einigen Ländern ist die Notenskala nicht linear oder ist es äußerst selten, dass die angegebene Höchstnote erreicht wird. Dem wird mit einer abweichenden Höchstnote in der Modifizierten Bayrischen Formel Rechnung getragen. Diese Ausnahmen sind bspw. Frankreich (Höchstnote 16 statt 20), Irland (85 statt 100), Niederlande (9 statt 10), Portugal (18 statt 20) und Spanien (9,5 statt 10).
Das Vorgehen entspricht damit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz.
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Anfertigung einer externen Masterarbeit
Für den Antrag auf Anfertigung einer "externen" Masterarbeit muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu
Antrag auf Anfertigung einer externen Masterarbeit
Wichtig: Jedem Antrag ist ein Leistungsnachweis (Notenauszug) beizulegen.
Bitte beachten Sie auch die „Handreichung Masterarbeiten Bauingenieurwesen“ auf der Homepage des Studiengangservice unter dem Stichpunkt „Abschlussarbeiten“.
Fristverlängerung der Masterarbeit
Für den Antrag auf Fristverlängerung der Masterarbeit muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu
Antrag auf Fristverlängerung der Masterarbeit
Wichtig: Jedem Antrag ist ein Leistungsnachweis (Notenauszug) beizulegen.
Bitte beachten Sie auch die „Handreichung Masterarbeiten Bauingenieurwesen“ auf der Homepage des Studiengangservice unter dem Stichpunkt „Abschlussarbeiten“.
Fristverlängerung des Masterstudiums
Für den Antrag auf Fristverlängerung des Masterstudiums muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu
Antrag auf Fristverlängerung des Masterstudiums
Die notwendigen Unterlagen sind ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug), eine Antragsbegründung und eine Zeitplanung.
Modulwahl
Im Master Studium Bauingenieurwesen ist für zwei gewählte Schwerpunkte sowie für das Ergänzungsstudium jeweils ein separates Formular zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und vom Mentor an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.
Formulare für M.Sc. BauI
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Schwerpunkt "Konstruktiver Ingenieurbau"
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Schwerpunkt "Wasser und Umwelt"
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Schwerpunkt "Mobilität und Infrastruktur"
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Schwerpunkt "Technologie und Management im Baubetrieb"
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Schwerpunkt "Geotechnisches Ingenieurwesen"
Für das Master Studium Funktionaler und konstruktiver Ingenieurbau sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.
Formulare für FunkI
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Studienprofil: Bauwerkserhaltung, Baustoffe und Bauphysik
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Studienprofil: Geotechnik
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Studienprofil: Konstruktiver Ingenieurbau
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Studienprofil: Modellierung und Simulation im Ingenieurbau
Für das Master Studium Mobilität und Infrastruktur sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.
Formulare für MobI
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Studienprofil: Stadt- und Verkehrsplanung
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Studienprofil: Straßenwesen
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Studienprofil: Verkehrstechnik
Für das Master Studium Technologie und Management im Baubetrieb sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.
Formulare für TMB
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Studienprofil: Bauleitung und Produktionsverfahren
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Studienprofil: Digitale Technologien im Bauwesen
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Studienprofil: Mensch und Umwelt im Baubetrieb
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Studienprofil: Projektmanagement und Lean Construction
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Studienprofil: Real Estate und Facility Management
Für den Masterstudiengang Water Science and Engineering finden Sie hier das zu verwendende Formular (Vordruck für die Erstellung eines Studienplans).
Hinweis zur Änderung der Modulwahl
Gemäß SPO kann nur in begründeten Fällen eine Änderung der Modulwahl beantragt werden, insbesondere bei bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen. Vor Antragstellung beim PAM muss die neue Modulwahl mit dem Mentor abgestimmt werden. Beim Prüfungsausschuss sind das Antragsschreiben mit Begründung, einem aktuellen Notenauszug (bestandene und nicht bestandene Leistungen) und das Formular für die vom Mentor genehmigte, neue Modulwahl einzureichen.
Hinweis: Begonnene oder abgeschlossene Module in den Zusatzleistungen können grundsätzlich nicht nachträglich in den Studienablaufplan aufgenommen werden.
Zweitwiederholung von Prüfungen
Zum Antrag einer erneuten Zulassung zu einer Prüfung nach wiederholtem Nichtbestehen muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu
Antrag auf Zulassung zur Zweitwiederholungsprüfung
Jedem Antrag ist ein Leistungsnachweis (Notenauszug ) beizulegen.
Hinweise :
Ist eine endgültige Prüfung nicht bestanden (ENB), ist auch die Zweitwiederholung in Campus mit einer Anmeldesperre belegt.
Die Anmeldung muss vom Studiengangservice vorgenommen werden. Dafür müssen sich die Studierenden persönlich während der Sprechstunde beim Studiengangservice melden. Dafür ist der Bescheid vom Prüfungsausschuss über die Genehmigung der Zweitwiederholung vorzulegen.
Die Note kann von den Prüfern/innen im CAS eingetragen und den Studierenden bekannt gegeben werden, da eine vom genehmigten Zweitwiederholung eine Wiederholungsprüfung gemäß SPO ist.
Aufgrund der Anmeldesperre im CAS kann der Hinweis jedoch nicht vorläufig sichtbar gemacht oder endgültig veröffentlicht werden. Das übernimmt wieder der Studiengangservice auf Anfrage seitens des Instituts.
Ist die Zweitwiederholungsprüfung bestanden, wird die Anmeldesperre aufgehoben und die Studierenden können sich wieder direkt im CAS zu Prüfungen anmelden.
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Bei der Zentralen Studienberatung ( ZSB ) werden ua auch Veranstaltungen bzw. Beratungen für Studierende mit drohendem oder erfolgtem Verlust des Prüfungsanspruchs über folgende Themen informiert:
- Verlust des Prüfungsanspruchs – Bedeutung und Konsequenzen
- (Wie) Kann ich meinen Prüfungsanspruch wieder herstellen?
- Neuorientierung und Alternativen - was ist möglich
- Fach- und Hochschulwechsel
Weiterführende Informationen finden Sie bei der ZSB zB im Veranstaltungskalender.
Sonstiges
Bescheinigungen
- Ausländerbehörde: Studienverlaufsbescheinigung und eine Stellungnahme bezüglich des voraussichtlichen Studienabschlusses für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Dafür einzureichen sind ein aktueller Notenauszug und die aktuelle Adresse.
- BAföG nach § 48: Stellungnahme der Fakultät zum Leistungsstand (nur in ausdrücklich eingeforderten Sonderfällen). Dafür einzureichen ist ein aktueller Notenauszug.
- Nachteilsausgleich: gemäß den Hinweisen der KIT Beauftragten BBC. Bei der Klärung des individuelle Bedarfs und der Antragstellung unterstützen wir Sie gern in einem Beratungsgespräch.
- Urlaubssemester: gemäß den Hinweisen der Dienstleistungseinheit SLE. Dafür einzureichen sind die jeweils geforderten Dokumente.
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2. Informationen Studiengang M.Sc. WSE
Alle Informationen und Formulare für M.Sc. Water Science and Engineering finden Sie auf der Homepage zum Studium.
Studienprüfungsordnung (SPO) und Modulhandbuch
M.Sc. Bauingenieurwesen
Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.
M.Sc. Funktionaler und Konstruktiver Ingenieurbau
Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.
M.Sc. Mobilität und Infrastruktur
Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.
M.Sc. Technologie und Management im Baubetrieb
Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.
Kontakt BauI, FunkI, Mobi & TMB: Dr.-Ing. Heike Schmidt-Bäumler
Kontakt WSE: Dr.-Ing. Michele Trevisson