Infos und Downloads

Informationen und Antragsformulare

1. Informationen für die Studiengänge M.Sc. BauI, M.Sc. FunkI, M.Sc. MobI und M.Sc. TMB

Die Anträge und Formblätter stehen für Sie als Onlineformular bereit und sollten bereits vor dem Ausdrucken heruntergeladen und ausgefüllt werden.

  • Bitte füllen Sie die Anträge sorgfältig und gut leserlich aus.
  • Achten Sie auf die Vollständigkeit notwendiger Unterlagen bzw. aller Unterschriften. 

Bitte senden Sie ihren vollständigen Antrag per E-Mail von Ihrem KIT-Account an das Sekretariat des Prüfungsausschusses.

Eingehende Anträge werden ohne Eingangsbestätigung in der Regel innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.

1) Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen auf Module, die im Studienplan vorhanden sind:

Die Bescheinigung der fachlichen Äquivalenz der Studienleistung erfolgt ausschließlich durch einen Fachvertreter .
Dieses Formular bitte auch beim Studiengangwechsel zwischen M.Sc. BauI, M.Sc. FunkI und M.Sc. MobI bzw. M.Sc. TMB und M.Sc. WSE verwenden.

Antrag auf Anerkennung von im Studienplan vorhandenen Prüfungs- und Studienleistungen

WICHTIG: Gemäß der geltenden Prüfungsordnungen sind Anerkennungen nur im 1. Fachsemester des Masterstudiums möglich. Jedem Antrag ist ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug) und eine Kopie der Modulwahl beizulegen.
 


2) Anerkennung von externen Prüfungs- und Studienleistungen, die nicht deckungsgleich zum Studienplan sind:

Die Bescheinigung als Ergänzungsmodul, Zusatzleistung oder überfachliche Qualifikation erfolgt ausschließlich durch den Mentor.

Antrag auf Anerkennung von neuen Ergänzungs-/Wahlmodulen, Zusatzleistungen und überfachlichen Qualifikationen

WICHTIG: Gemäß der geltenden Prüfungsordnungen sind Anerkennungen nur im 1. Fachsemester des Masterstudiums möglich. Jedem Antrag ist ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug) und eine Kopie der Modulwahl beizulegen.

 


3) Eine Anrechnung bereits erbrachter Leistungen  bezieht sich auf  Kompetenzen und Qualifikationen, die außerhalb von Hochschulen erworben  wurden:

Die bereits erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen werden am KIT in einem individuellen Anrechnungsverfahren hinsichtlich Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau geprüft. Dazu ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss  Master Bauingenieurwesen zu stellen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. 

Je nach Art der anzurechnenden Leistungen wird von diesem der Mentor oder der jeweilige Fachvertreter beteiligt.

WICHTIG: Gemäß der geltenden Prüfungsordnungen sind Anrechnungen nur im 1. Fachsemester des Masterstudiums möglich. Jedem Antrag ist ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug) und eine Kopie der Modulwahl beizulegen.

 

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Für den Antrag auf Anfertigung einer "externen" Masterarbeit muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu

Antrag auf Anfertigung einer externen Masterarbeit

Wichtig: Jedem Antrag ist ein Leistungsnachweis (Notenauszug) beizulegen.

 

Bitte beachten Sie auch die „Handreichung Masterarbeiten Bauingenieurwesen“ auf der Homepage des Studiengangservice unter dem Stichpunkt „Abschlussarbeiten“.

Für den Antrag auf Fristverlängerung der Masterarbeit muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu

Antrag auf Fristverlängerung der Masterarbeit


Wichtig: Jedem Antrag ist ein Leistungsnachweis (Notenauszug) beizulegen.

 

Bitte beachten Sie auch die „Handreichung Masterarbeiten Bauingenieurwesen“ auf der Homepage des Studiengangservice unter dem Stichpunkt „Abschlussarbeiten“. 

 

Für den Antrag auf Fristverlängerung des Masterstudiums muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu

Antrag auf Fristverlängerung des Masterstudiums

Die notwendigen Unterlagen sind 
ein aktueller Leistungsnachweis (Notenauszug), eine Antragsbegründung und eine Zeitplanung.

Informationen zum Mastervorzug finden Sie im Modulhandbuch für B.Sc. Bauingenieurwesen.

 

Im Master Studium Bauingenieurwesen ist für zwei gewählte Schwerpunkte sowie für das Ergänzungsstudium jeweils ein separates Formular zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und vom Mentor an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.


Formulare für M.Sc. BauI


Für das Master Studium Funktionaler und konstruktiver Ingenieurbau sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.


Formulare für FunkI


Für das Master Studium Mobilität und Infrastruktur sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.


Formulare für MobI

Für das Master Studium Technologie und Management im Baubetrieb sind die nachfolgenden Formulare zu verwenden. Das ausgefüllte Formular wird vom Mentor und vom Studierenden unterschrieben und an den Studiengangskoordinator Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok weitergeleitet.


Formulare für TMB


Für den Masterstudiengang Water Science and Engineering finden Sie hier das zu verwendende Formular (Vordruck für die Erstellung eines Studienplans).

Hinweis zur Änderung der Modulwahl
Gemäß SPO kann nur in begründeten Fällen eine Änderung der Modulwahl beantragt werden, insbesondere bei bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen. Vor Antragstellung beim PAM muss die neue Modulwahl mit dem Mentor abgestimmt werden. Beim Prüfungsausschuss sind das Antragsschreiben mit Begründung, einem aktuellen Notenauszug (bestandene und nicht bestandene Leistungen) und das Formular für die vom Mentor genehmigte, neue Modulwahl einzureichen.

Hinweis: Begonnene oder abgeschlossene Module in den Zusatzleistungen können grundsätzlich nicht nachträglich in den Studienablaufplan aufgenommen werden.

 

Zum Antrag einer erneuten Zulassung zu einer Prüfung nach wiederholtem Nichtbestehen muss das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: pam∂bgu.kit.edu
Antrag auf Zulassung zur Zweitwiederholungsprüfung

Jedem Antrag ist ein Leistungsnachweis (Notenauszug) beizulegen.

 

Hinweis:

Bei der Zentralen Studienberatung (ZSB) werden u.a. auch Veranstaltungen bzw. Beratungen für Studierende mit drohendem oder erfolgtem Verlust des Prüfungsanspruchs über folgende Themen informiert:

  • Verlust des Prüfungsanspruchs – Bedeutung und Konsequenzen
  • (Wie) kann ich meinen Prüfungsanspruch wieder herstellen?
  • Neuorientierung und Alternativen - was ist möglich
  • Fach- und Hochschulwechsel

Weiterführende Informationen finden Sie bei der ZSB z.B. im Veranstaltungskalender.

 

Für Studierende im CAS-System

Alle Prüfungsleistungen sind "Online" anzumelden (auch Zusatzleistungen, Mastervorzug, Auflagenprüfungen etc.). Voraussetzung für eine Online-Anmeldung ist, dass die zugehörige Studien- bzw. Prüfungsleistung (Modulwahl) ausgewählt ist. Sollte eine bestimmte Leistung im System nicht wählbar sein, z.B. als Zusatzleistung, kann dies auf Antrag beim Studiengangservice Bau-Geo-Umwelt vorgenommen werden. Der Wunsch dieser Wahl sollte dazu per E-Mail an den Studiengangservice-BGU übersendet werden. Bei anderweitigen Problemen mit einer Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte ebenfalls unverzüglich an den Studiengangservice-BGU.

 

Für Studierende im QISPOS-System

Die meisten Prüfungen lassen sich "Online" anmelden. Sofern die Online-Anmeldung nicht möglich ist z.B. bei Mastervorzug, stehen Ihnen die als „Blauer Zettel“ bekannten Laufzettel zur Prüfungsanmeldung hier ab sofort zum Download bereit: Laufzettel (Studierendenservice KIT)Bitte die ausgefüllten Laufzettel beim "Studierendenservice KIT" auf Gültigkeit gegenzeichnen lassen und anschließend beim jeweilig zuständigen Prüfer abgeben.

 

Für Studierende aus anderen Studiengängen des KIT

Die Online-Anmeldungen sind grundsätzlich auch für Studierende aus allen anderen Studiengängen gegeben. Diese müssten sich bei Problemen dann allerdings an die Ansprechpartner bzw. Anlaufstellen für den jeweiligen Studiengang wenden.

 

Studienarbeiten sind ab dem Wintersemester 2017/18 fester Bestandteil einiger Module.
Die folgenden Regelungen betreffen ausschließlich Studierende, die ihr Masterstudium vor dem WS 2017/18 begonnen haben!

Grundsätzlich gilt:
Bereits begonnene Module werden in der begonnenen Form abgeschlossen.
Wenn in einem begonnenen Modul erst ab dem WS 2017/18 eine Studienarbeit zu erbringen ist (welche zuvor nicht vorgesehen war), muss keine Studienarbeit angefertigt werden.
Wenn in einem begonnen Modul ab dem WS 2017/18 keine Studienarbeit mehr zu erbringen ist (welche zuvor vorgesehen war), muss diese dennoch abgelegt werden, da das Modul im begonnenen Format zu beenden ist.
Anmerkung: „Begonnenes Modul“ bedeutet, dass eine Anmeldung für mindestens eine Teilprüfung vorliegt bzw. eine Teilprüfung bereits absolviert wurde. Gegenbeispiel: Die Modulwahl ist mit dem Mentor geklärt, aber der Studierende hat sich noch nicht für eine Prüfung des Moduls angemeldet. Folglich wurde das Modul „nicht begonnen“.
Nicht begonnene Module werden im ab WS 2017/18 geltenden Format abgeschlossen.

Studierende, die vor dem WS 2017/18 ihr Masterstudium begonnen haben, können für neu begonnene Module bereits angefertigte Studienarbeiten anrechnen lassen:

Für den Schwerpunkt "Konstruktiver Ingenieurbau"
vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Anerkennung bereits angefertigter Studienarbeiten bzw. zur Klärung der gegebenenfalls noch anzufertigen Studienarbeiten mit Herrn PD Dr. Ulf Mohrlok.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Formular zur Anerkennung angefertigter Studienarbeiten
- Falls vorhanden: Formular zur Erfolgskontrolle der Studienarbeiten, auf dem die angefertigen Studienarbeiten von den jeweiligen Instituten bescheinigt wurden
Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird Dr. Ulf Mohrlok beide Formulare für eine Anerkennung an den Prüfungsausschuss Master weiterleiten.

Für den Schwerpunkt "Technologie und Management im Baubetrieb"
vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Anerkennung bisher angefertigter Studienarbeiten bzw. zur Klärung der gegebenenfalls noch anzufertigen Studienarbeiten mit Herrn Dr. Harald Schneider.
Die Anerkennung der Studienarbeiten nimmt Herr Dr. Harald Schneider direkt vor, d.h. es bedarf keiner Anerkennung der Studienarbeiten durch den Prüfungsausschuss.

Wurden bereits Pflichtmodule im Schwerpunkt TMB abgeschlossen, ist der Nachweis (testiertes Kolloquium) erforderlich (vgl. Kap. 1.2.4 und 1.9 Modulhandbuch Bauingenieurwesen SPO 2012 M.Sc.).

2. Informationen Studiengang M.Sc. WSE

Alle Informationen und Formulare für M.Sc. WSE finden Sie auf der Homepage zum Studium.

 

Studienprüfungsordnung (SPO) und Modulhandbuch

Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.

 

Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.

 

Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.

 

Die Prüfungsordnungen und das aktuelle Modulhandbuch und weitere Informationen finden Sie HIER.

 

Kontakt BauI, FunkI, Mobi & TMB: Dr.-Ing. Heike Schmidt-Bäumler

Kontakt WSE: Dr.-Ing. Michele Trevisson