7.6 Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln
Alle zur Sicherung der Konformität der Bauleistungen als auch zur Prüfung umweltrelevanter Anforderungen und Daten vorzunehmenden Messungen sind spezifiziert, und die dafür erforderlichen Messmittel ermittelt. Die jeweiligen Abteilungen, in denen die Messmittel benötigt werden, sind in Zusammenarbeit mit dem QM-/UM-Leiter für die Auswahl und Beschaffung neuer Messmittel zuständig. Wichtig bei der Auswahl ist die Festlegung der erforderlichen Genauigkeit.
Alle Messmittel, die im Rahmen der Leistungserbringung zum Einsatz gelangen, oder für die Entwicklung neuer Bauleistungen eingesetzt werden und deren Messergebnisse Qualitäts- und Umwelteinflüsse ausüben, werden entweder turnusmäßig oder jeweils vor Wiedereinsatz nach den schriftlich festgelegten Verfahren der PB 7.6-1 überprüft und gewartet. Vor dem Einsatz von Software zur Prüfung festgelegter Forderungen wird diese durch die Messmittelstelle validiert. Zuständig für die Messmittelüberwachung ist die Messmittelstelle.
Alle Messmittel sind eindeutig gekennzeichnet und in der Messmittelkartei registriert. Aus dieser Kartei sind unter anderem das Datum der letzten Über-prüfung und der Termin für die nächste Überprüfung ersichtlich.
Die Messmittel werden entsprechend den Festlegungen in den Messmittelkarteien, den dort zitierten Normen, Richtlinien, Herstelleranleitungen oder Prüfanweisungen überprüft. Messmittel, an denen Mängel festgestellt wurden, werden für die weitere Benutzung gesperrt. Sie werden entweder endgültig ausgeschieden oder wieder verwendet, nachdem sie ordnungsgemäß nachgearbeitet und erneut geprüft wurden. Die Gültigkeit früherer Prüfergebnisse dieses Messmittels wird in diesem Fall erneut bewertet und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Außerdem werden Messmittel mit abgelaufenem Prüfdatum von der Verwendung ausgeschlossen.
Messmittel werden zu deren Schutz zentral gelagert und von den Benutzern an den Ausgabestellen geholt und wieder zurückgebracht. Wenn Messmittel dauernd an einem Arbeitsplatz oder bei einem Mitarbeiter im Einsatz sind, so ist dies in der Messmittelkartei vermerkt.
Jeder Benutzer, der Messmittel verwendet, ist für deren sorgfältige Behandlung und vorschriftsmäßige Benutzung verantwortlich. Bei Abweichungen oder Zweifeln an der Genauigkeit ist sofort die Messmittelstelle zu verständigen und das Messmittel aus dem Verkehr zu ziehen.
7.6.1 Prozessdiagramm- Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln