7.3      Entwicklung

Hochwertige und zuverlässige Bauleistungen zu entwickeln ist das Ziel des Qualitäts- und Umweltmanagements in der Entwicklung. Zu diesem Zweck sind bei dem Bauunternehmen Mustermann Maßnahmen zur Prüfung und Lenkung von Entwicklungstätigkeiten eingeführt, die der Umsetzung von Kundenvorgaben in eindeutige technische Unterlagen unter Berücksichtigung sonstiger Forderungen und wirtschaftlicher Gesichtspunkte dienen.

Unter Entwicklung wird der komplette Entwurf der Bauleistungen inklusive aller Teilprodukte verstanden. Der Begriff Entwicklung bezieht sich auf neue Bauleistungen, wie auch auf Varianten bestehender Bauleistungen.

Sämtliche Ergebnisse und Aufzeichnungen der einzelnen Entwicklungsabläufe werden in Abhängigkeit von der Art der entwickelten Bauleistungen aufgezeichnet.


7.3.1      Planung der Entwicklung

Der Bedarf an einer neuen Entwicklung kann durch Kundenanfragen, Unternehmensziele, Gesetzgebung, Markt oder Wettbewerbsanalysen etc. entstehen. Die Planung der Entwicklung gliedert sich generell in drei Phasen.

Die Unternehmensleitung legt in Absprache mit dem Marketing und der Entwicklungsabteilung die Entwicklungsvorgaben fest (Phase 1). Aus diesen Vorgaben wird von der Entwicklung das Pflichtenheft erstellt und der eventuell notwendige Personal- und Mittelbedarf, die Qualifikation des Personals ,Umweltvorgaben und die Terminvorgaben festgelegt und dokumentiert (Phase 2). Die Unternehmensleitung ist nach dem Genehmigen der Unterlagen und eventueller Risikoanalyse für die Entwicklungsfreigabe zuständig (Phase 3).

Anforderungsliste Umweltschutz

Verantwortlich für die Erstellung der Anforderungsliste Umweltschutz ist der Bereich Entwicklung. Ziel ist es die Umweltauswirkungen neuer Produkte und Verfahren im Voraus zu bewerten. Die eingesetzten Materialien, Rohstoffe, Energie, Produktionsverfahren etc. werden auf ihre Umweltrelevanz und auf Alternativen oder Minimierung hin untersucht. Auf dieselben Kriterien werden anfallende Emissionen, Immissionen und Abfallarten überprüft.

7.3.2      Eingaben der Entwicklung

Sämtliche relevanten internen und externen Forderungen an die Bauleistungen, einschließlich behördlicher, gesetzlicher und eventueller sonstiger für die Entwicklung maßgeblichen Forderungen, werden ermittelt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Unvollständige, unklare oder unangemessene Forderungen werden durch die Entwicklung geklärt.

Die ermittelten Forderungen werden von der Entwicklungsabteilung aufgezeichnet.


7.3.3      Entwicklungsergebnisse

Die Dokumentation der Entwicklungsergebnisse enthält alle für die Realisierung und Betreuung erforderlichen Angaben. Besonders wird darauf geachtet, dass:

·         Die Vorgaben aus 7.3.2 erfüllt werden

·         Annahmekriterien für Prüf-, Verifizierungs- oder Validierungsmaßnahmen enthalten sind

·         Alle bezüglich Sicherheit relevanten Merkmale der Bauleistungen eindeutig definiert und beschrieben sind

Die Dokumente werden durch die Unternehmensleitung geprüft und freigegeben.

7.3.4      Bewertung der Entwicklung

Während der Entwicklung werden nach bestimmten Phasen (Meilensteine) durch die Entwicklungsabteilung Überprüfungen durchgeführt und der jeweilige Entwicklungsstand durch die Unternehmensleitung freigegeben. In die Prüfungen eingebunden sind alle beteiligten Stellen des Unternehmens.

Die Ergebnisse der Bewertungen werden aufgezeichnet.

7.3.5      Entwicklungsverifizierung

Zum Nachweis, dass das erreichte Entwicklungsergebnis den gestellten Anforderungen genügt, wird durch die Entwicklung ein Abgleich mit den Entwicklungseingaben durchgeführt. Sämtliche Verifizierungsmaßnahmen werden dokumentiert. Verifizierungen werden in Abhängigkeit der Bauleistungen aufgrund von durchgeführten Prüfungen vorgenommen. Dies können sein:

·         Einzelprüfungen

·         Konformitätsprüfungen

·         Tests, Versuche oder Simulationen

Vergleich mit früheren ähnlichen Entwicklungsergebnissen


7.3.6      Entwicklungsvalidierung

Die Validierung der neu entwickelten Bauleistungen beinhaltet neben der Überprüfung der festgelegten Anforderungen auch Elemente der Darbietung der Bauleistungen bei den Kunden. Das heißt, die Bauleistungen werden unter den spezifischen Anforderungen und Bedingungen der Kunden betrachtet und überprüft. Die Ergebnisse und eventuelle Folgemaßnahmen werden aufgezeichnet.

7.3.7      Lenkung von Entwicklungsänderungen

Wenn Änderungen an bestehenden Bauleistungen notwendig sind, werden diese nach einem festgelegten Prozess abgewickelt.

·         Der Änderungsvorschlag wird in Hinblick auf Einhaltung der Vorgaben überprüft.

·         Die technischen Unterlagen erhalten Änderungsver­merke, aus denen der aktuelle Änderungsstand ersichtlich ist.

·         Die betroffenen Bereiche erhalten eine Änderungsmitteilung.

·         Die Änderungen werden von den betroffenen Bereichen überprüft.

Bei wesentlichen Änderungen, die Einfluss auf die Anwendbarkeit der Bauleistungen haben können, wird wie bei einer Neuentwicklung verfahren.


7.3.8      Prozessdiagramm – Entwicklung