7.1 Planung der Realisierungsprozesse
Für die qualitätsbestimmenden Bereiche der Leistungserbringung sind Verfahren festgelegt, die sicherstellen, dass die Fertigung nach beherrschten, vorgegebenen Bedingungen abläuft.
Die Fertigungsabteilungen unterliegen einer großen
Verantwortung für den Umweltschutz, da die Produktionsabläufe in starkem Maße
als umweltrelevant zu betrachten sind.
Verantwortlich für die Einhaltung der hier aufgeführten Regelungen ist der Fertigungsleiter.
7.1.1 Planung der Leistungserbringung
Für alle Fertigungsteile und Produkte müssen eindeutige Fertigungs- und Prüfunterlagen vorhanden sein. In den Unterlagen müssen alle Tätigkeiten beschrieben sein, die durchgeführt werden müssen, damit das Fertigungsteil den von der Entwicklung vorgegebenen Anforderungen entspricht. Hierzu werden Qualitätsziele festgelegt und die Verifizierungs- und Validierungstätigkeiten sowie Annahmekriterien bestimmt.
Alle Fertigungsverfahren werden auf ihre
Umweltverträglichkeit und gegebenenfalls auf ihre Konformität mit Teilumweltzielen
geprüft.
Zuständig für die Erstellung der Unterlagen ist der Bereich, der auch für die Ausführung der Arbeiten zuständig ist. Andere Stellen stehen für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die folgenden Regeln gelten für die Erstellung von Arbeitsplänen Eine detailliertere Beschreibung ist in PB 7.5-1 gegeben.
· Einfache Arbeitsanweisungen werden produktbezogen im IT-System gespeichert. Beim Auslösen eines Fertigungsauftrags wird dann automatisch für jede erforderliche Tätigkeit eine Arbeitskarte gedruckt. Diese Karte enthält auch die Arbeitsanweisungen. Für umfangreichere oder graphische Pläne können zusätzliche Unterlagen erstellt werden.
· Aus den im IT-System gespeicherten Arbeitsplänen sind alle weiteren mitgeltenden Unterlagen ersichtlich (z.B. Einstellpläne, Montageanleitungen, Zeichnungen usw.).
· Bei der Erstellung von Arbeitsplänen sind die gegebenen Normen und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Der Ersteller eines Arbeitsplans ist auch für dessen Pflege und Änderung verantwortlich. Außerdem ist er für die Verteilung der Pläne an die betroffenen Bereiche zuständig.
7.1.2 Freigabe neuer Fertigungsverfahren
Vor der Einführung neuer Fertigungsverfahren muss von der Fertigung überprüft und schriftlich dokumentiert werden, dass
· das Verfahren geeignet ist, die geforderten Ergebnisse zu erzielen (Überprüfung z.B. durch Testmuster)
· nur geprüfte Werkzeuge und Vorrichtungen verwendet werden
· alle notwendigen Arbeits- und Prüfpläne erstellt sind
· das Verfahren den Anforderungen des betrieblichen Umweltschutzes genügt
7.1.3 Fertigungsüberwachung
Durch die folgenden Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Reihenfolge der geplanten Arbeitsschritte eingehalten wird, um somit schon während der laufenden Fertigung zu verhindern, dass fehlerhafte Produkte entstehen:
· Beim Auslösen eines Fertigungsauftrages über das IT-System wird automatisch eine Liste aller erforderlichen Arbeitsgänge ausgedruckt. Zusätzlich wird für jeden Arbeitsgang eine Arbeitskarte erstellt, die auch die Arbeitsanweisungen enthält.
· Der Abschluss eines Arbeitsschrittes wird auf der zugehörigen Arbeitskarte durch Datum und Unterschrift bestätigt. Diese Bestätigung stellt auch die Freigabe für den nächsten Arbeitsgang dar, es sei denn, die Teile wurden gesperrt.
· Im Laufe der Fertigung wird kontrolliert, ob alle Arbeitsgänge ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Nach Fertigungsabschluss werden die Arbeitskarten abgelegt.
7.1.4 Prüfung und Instandhaltung von Werkzeugen und Vorrichtungen
Durch regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass alle verwendeten Werkzeuge und Vorrichtungen den an sie gestellten Anforderungen entsprechen.
Bei der Beschaffung von Werkzeugen und Vorrichtungen wird festgelegt, ob, und in welcher Form und in welchem Turnus Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Außerdem werden im Zweifelsfall außerplanmäßige Prüfungen durchgeführt.
Zuständig für die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen ist die Abteilung, die das Werkzeug / die Vorrichtung vorwiegend benutzt.
7.1.5 Aufbewahrung von Qualitäts- und Umweltaufzeichnungen
Aufzeichnungen über die Eignung von Verfahren, Betriebsmitteln und Personen werden von den erstellenden Stellen aufbewahrt, um Vertrauen in die Konformität der Prozesse und resultierenden Bauleistungen zu erzeugen.
Für nähere Regelungen zu Aufzeichnungen siehe PB 4.2-3
7.1.6 Ablauflenkung umweltrelevanter Prozesse
Mit Hilfe der Checkliste zur Ermittlung der
bedeutenden Umweltaspekte werden diese für jeden Prozess ermittelt, und somit
der Zusammenhang zwischen Prozess und bedeutenden Umweltaspekten transparent.
Die quantitative Aufschlüsselung erfolgt über die prozess-spezifischen Ökobilanzen.
Diese Prozesse sind geplante Prozesse mit Arbeitsanweisungen, die, soweit
erforderlich, Wartungsanweisungen enthalten.
Durch die Umweltmanagementverfahrensanweisung Umweltschutz bei Kaufteilen werden die Umweltforderungen an Lieferanten geregelt.
7.1.7 Prozessdiagramm- Planung der Realisierungsprozesse